Formulare

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Sollten Sie in eines der Dokumente für eine eigene Verwendung Ihr Logo einfügen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf:
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Standard Krankenhaus

Dieser Standard zum Entlassungsmanagement wurde einheitlich von allen drei Oldenburger Akutkrankenhäusern entwickelt: Evangelisches Krankenhaus, Pius-Hospital und Klinikum Oldenburg. Grundlage ist der Nationale Expertenstandard des DNQP (Dt. Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege), welcher im Aufbau und bei einigen Inhalten jedoch abgeändert wurde. Er wurde Anfang 2004 von den Leitungen der drei Krankenhäuser verabschiedet. Näheres hier.

Verfahrensregelung Krankenhaus

Die Verfahrensregelung zum Entlassungsmanagement regelt detailliert alle zu berücksichtigenden Aspekte des Standards. Hier gibt es einen Punkt, an dem die Regelungen der Krankenhäuser sich unterscheiden: es wurde für jedes Krankenhaus das jeweils relevante Dokumentationsformular eingefügt. In dieser Rahmenversion steht daher nur „Dokumentationsort des jeweiligen Krankenhauses“. Näheres hier.

Abschlussbericht Physiotherapie / Ergotherapie

PatientInnen, die im Krankenhaus Physiotherapie oder Ergotherapie erhalten, sollen bei ihrer Entlassung von den TherapeutInnen diesen Bericht ausgehändigt bekommen. Falls sie ambulant weiterversorgt werden, können sie den ambulanten TherapeutInnen den Bericht übergeben. Neben Informationen zu Diagnose, Therapie und Einschränkungen/Ressourcen wird auch die Ansprechperson für evtl. Rückfragen angegeben. Näheres hier.

Überleitung vom Krankenhaus

Der Patientenüberleitungsbogen wurde bis Mitte 2009 einheitlich von den drei Oldenburger Akutkrankenhäusern verwendet. Aus technischen Gründen hat das Pius-Hospital mit Einführung einer neuen Krankenhaussoftware einen anderen Bogen einführen müssen, in den aber alle relevanten Aspekte wie bspw. „Angabe einer Ansprechperson mit Erreichbarkeit“ oder „Bitte um Rücksprache“ aufgenommen wurden. Der Bogen umfasst bewusst nur eine DIN A 4 Seite, damit er die wichtigsten Informationen weiterleitet und gut faxbar ist. Bei Bedarf werden weitere Bögen wie Wundbericht mitgegeben. PatientInnen müssen sich mit der Weitergabe einverstanden erklären, wenn sie dazu in der Lage sind (sonst darf die Pflegekraft vermerken, dass Pat. dazu nicht in der Lage war). Näheres hier.

Überleitung von der Karl-Jaspers-Klinik (Psychiatrie)

Die Karl-Jaspers-Klinik verwendet seit Herbst 2009 den gleichen Überleitungsbogen wie die Oldenburger Akutkrankenhäuser. Zusätzlich hat sie einen ergänzenden Bogen entwickelt, der auf die Besonderheiten der psychiatrisch erkrankten PatientInnen eingeht. Beide Bögen werden gemeinsam weitergeleitet. Näheres hier.

Überleitung vom Pflegedienst

Dieser Überleitungsbogen wird von den meisten Oldenburger Pflegediensten verwendet. Die Einheitlichkeit erleichtert es den Pflegekräften im Krankenhaus, auf einen Blick die gesuchten Informationen zu finden. In der Fußzeile steht von jedem Krankenhaus eine Faxnummer, von der aus der Bogen an die richtige Station weitergeleitet wird. Da Pflegedienste bei Krankenhauseinweisungen häufig nicht dabei sind, ist diese Möglichkeit besonders wichtig. Ansonsten vgl. ÜBERLEITUNG KRANKENHAUS. Näheres hier.

Überleitung vom Heim

Der Überleitungsbogen wird von einigen Oldenburger Heimen verwendet. Er ähnelt dem Bogen der Pflegedienste, zusätzlich wurde eine Kategorie „Mitgegebene persönliche Gegenstände“ eingefügt. Das soll die Rückgabe der Unterlagen und Gegenstände unterstützen. Ansonsten vgl. ÜBERLEITUNG KRANKENHAUS . Näheres hier.

Leitsätze Überleitung für Pflegedienste

Um ein möglichst einheitliches Vorgehen der Pflegedienste im Bereich der Patientenüberleitung und eine gute Kooperation zu gewährleisten, wurden (gemeinsam mit Pflegediensten) diese Leitsätze erarbeitet und Anfang 2004 flächendeckend verschickt. Dort sind die wichtigsten Grundsätze zusammengefasst unter den Überschriften „Aufnahme ins Krankenhaus“, „Entlassung aus dem Krankenhaus“, „Kooperation mit Arztpraxen“ und „Überleitungsbelange“. Näheres hier.

Leitsätze Überleitung für niedergelassene Ärzte

Um ein möglichst einheitliches Vorgehen der HausärztInnen im Bereich der Patientenüberleitung und eine gute Kooperation zu gewährleisten, wurden (gemeinsam mit einigen ÄrztInnen) diese Leitsätze erarbeitet und Anfang 2004 flächendeckend verschickt. Dort sind die wichtigsten Grundsätze zusammengefasst unter den Überschriften „Kooperation mit Krankenhäusern“, „Kooperation mit ambulant weiterversorgenden Einrichtungen“ und „Überleitungsbelange“. Näheres hier.

Info Arzt – Pflege Ambulant

Da niedergelassene Ärzte eher selten in die Pflegedokumentation lesen bzw. eintragen und ein Argument dafür war, die Unterlagen wären zu umfangreich, wurde dieses einfache Blatt entwickelt. Auf nur einer DIN A 4 Seite können auf der linken Seite in Kurzform „Fragen / Informationen an Arzt/Ärztin“ und auf der rechten Seite „Anordnungen / Informationen an Pflegende“ eingetragen werden. Näheres hier.

Info Arzt Ambulant – Krankenhaus

Wenn eine Krankenhauseinweisung nicht durch den Hausarzt / die -ärztin verursacht wurde, fehlen dem Krankenhaus häufig wichtige Informationen, die sonst z.B. auf dem Einweisungsschein gestanden hätten. In dem Fall sollen die Informationen über dieses Formblatt übermittelt werden. Links oben wurde Platz für den Eindruck der Stammdaten durch den Rezeptdrucker gelassen. Näheres hier.

Checkliste Entlassungsplanung

Die Checkliste wurde nach dem Überleitungsprojekt entwickelt und erst Mitte 2009 in den Akutkrankenhäusern in Oldenburg eingesetzt. Sie wird nicht personenbezogen verwendet, sondern in Stationszimmern ausgehängt und dient der Visualisierung der im Kontext der Entlassungsplanung entwickelten Vereinbarungen. Die Liste ist nach dem Ampelprinzip farblich hinterlegt. Rot hinterlegte Punkte können frühzeitig in die Wege geleitet werden, gelb hinterlegt sind Maßnahmen, die kurz vor der Entlassung geregelt sein müssen und grün hinterlegt sind die Maßnahmen, die im Zusammenhang der unmittelbaren Entlassung umgesetzt werden müssen. Näheres hier.

Rückmeldebögen

Im Jahr 2010 wurden Rückmeldebögen entwickelt. Diese können von einer verlegenden Einichtung an die weiterversorgende Einrichtung mitgegeben werden. Die Bögen sind schnell auszufüllen und sollen per Fax an den Absender zurückgeschickt werden. Die verlegende Einrichtung kann etwas für ihr Qualitätsmanagement tun und erhält Rückmeldungen über positive Überleitungen oder eben Schwachstellen. Die empfangende Einrichtung kann ohne Sorgen, wie eventuelle Kritik aufgenommen wird, eine Rückmeldung abgeben, die sogar ausdrücklich erwünscht ist.

Rückmeldebogen Krankenhaus
Rückmeldebogen Pflegedienst
Rückmeldebogen Heim
Rückmeldebogen Hausarztpraxis (an Facharztpraxis)